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Vom Wigbold zur Stadt Sprachlich ist "Wigbold" dasselbe wie Weichbild. 1411 hat Cloppenburg das Weichbildrecht erhalten. Das Weichbildrecht ist so etwas ähnliches wie ein Stadtrecht. Cloppenburg war noch etwas zu klein, um ein richtiges Stadtrecht zu bekommen, aber weil Cloppenburg schon eine Burg hatte und sich an Burgen gerne Menschen ansiedelten, bekam es ein "halbstädtisches Recht". Damit hatte Cloppenburg ein Ortsrecht. Das ist ein "Gemisch" von Stadt und Landrecht. Cloppenburg hatte zum Beispiel die gleiche Freiheit an Wochenmärkten wie richtige Städte. Am 5.1.1435 verlieh Bischof Heinrich von Münster der Siedlung ein Stadtwappen mit dem Bild des heiligen Paulus. 1435 verlieh der Bischof von Münster Cloppenburg und seinen Bürgern das Recht der Stadt Haselünne. Noch vor 1450 wird der Wall und der Graben um Cloppenburg vollendet. Am 6.1.1467 bekam Cloppenburg endlich das richtige Stadtrecht. |