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Die Alliierten
benutzten den Ausdruck "Displaced Person" (DP),
um diese Menschen zu charakterisieren. Diese "Displaced
Persons" - so heißt es in einer Order des Alliierten
Hauptquartiers - sind
"Zivilisten
außerhalb der nationalen Grenzen ihres Landes aus kriegsbedingten
Gründen, die nach Hause zurückkehren wollen, aber
dazu unfähig sind, oder die ohne Hilfe kein Zuhause finden
oder die in feindliches oder ehemals feindliches Territorium
zurückgebracht werden müssen."
(Outline Plan for Refugees and Displaced Person, 3.6.1944.)
Eine deutsche
Übersetzung für "Displaced Person" wäre
sprachlich ungeschickt und fragwürdig und in in der Sache
oberflächlich.
Seit dem Abkommen vom 15. Oktober 1946 steht in den Ausweisen
der Hiergebliebenen "Heimatloser Ausländer".
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