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Am 1. Juni 1947
übernahm die IRO (International Refugees Organisation),
eine im Dezember 1946 gegründete Organisation, die Flüchtlingsbetreuung
von 718 600 Flüchtlingen, von denen 5794 deutsche Emigranten
waren.
Sie verfolgte, wie bereits die UNRRA, das Ziel, den Flüchtlingen
rechtlichen und politischen Schutz zu gewährleisten und
eine Identifizierung und Registrierung zu ermöglichen.
Wie in dem Fünf-Mächte-Abkommen festgelegt worden
war, sollte der "Liquidationserlös deutscher Auslandsvermögen
in neutralen Ländern zur Wiedereingliederung" der
nicht in ihre Heimatländer zurückkehrenden Flüchtlinge
genutzt werden. So wurde den DPs weitgehend das gleiche Recht
zuteil, wie den in Deutschland lebenden Bürgern. Ein
Problem gab es dennoch. Die Arbeit der IRO galt ihrer Satzung
nach nur echten Flüchtlingen. Damit war ein Teil der
Flüchtlinge ohne Unterstützung der IRO:
Es waren von der Betreuung ausgeschlossen:
"1. Kriegsverbrecher,
Quislinge und Verräter,
2. Personen, die dem Feind halfen (Kollaborateure),
3. gewöhnliche Verbrecher, die laut Vertrag auslieferbar
sind,
4. Personen volksdeutscher Abstammung, ob deutscher Nationalität
oder Mitglieder von deutschen Minoritäten in anderen
Ländern, die
a) schon nach Deutschland gebracht worden sind oder von anderen
Ländern nach Deutschland gebracht werden sollen,
b) während des Zweiten Weltkrieges von Deutschland in
andere Länder evakuiert worden sind,
c) von oder nach Deutschland oder in ihren Wohnsitzen in anderen
Ländern nach Deutschland geflohen sind , um nicht in
die Hände der alliierten Armee zu fallen,
5. Personen, die finanzielle Unterstützung vom Land ihrer
Nationalität erhalten,
6. Personen, die sich seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges
an Organisationen des Terrors beteiligten."
Durch die Ausschließung gewisser Flüchtlingsgruppen
von der IRO-Unterstützung wird deutlich, dass der Schutz
von Minderheiten, der in den Minderheitenschutzverträgen
von 1919 festgelegt wurde, nicht mehr galt.
Aber es gab noch weitere Schwierigkeiten. In einem Bericht
der Flüchtlingskomission des Weltkirchenrates, im August
1948, ist die Rede davon, dass besonders Hilfsorganisationen
ungewollt dazu beitrügen, dass noch mehr Menschen entwurzelt
würden. Durch die Verschleppung und Deportation (z.B.
in die UdSSR), aber auch durch eine Verlagerung der Heimatlosen
Ausländer, wie sie unter anderem auch die IRO durchführte,
mögen noch einmal Tausende ihre Heimat verloren haben.
Oftmals wurden beispielsweise Kinder und Mütter deportiert,
während die Väter zurückbleiben mussten.
Nach Schätzungen es Weltkirchenrates gab es 1948 in Europa
12 Millionen entwurzelte Personen.
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