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Nach Kriegsende
im Mai 1945 gab es in Deutschland 9 620 000 "Heimatlose
Ausländer", sogenannte DPs, die als zur Arbeit verpflichtete
Personen aufgrund faschistischer Handlungen nach Deutschland
gebracht worden waren.
1,9 Millionen von ihnen waren als Kriegsgefangene in Arbeitslagern
untergebracht, die von der UNRRA ( United Nations Relief and
Rehabilitation Administration) betreut wurden.
Die UNRRA hatte neben der Betreuung der DPs die Aufgabe die
Repatriierung in ihre Heimatländer, sowie ein menschengerechtes
Leben zu ermöglichen. Die Arbeit der UNRRA erstreckte
sich über zwei Jahre bis zum 30. Juni 1947. Bis zu diesem
Zeitpunkt hatte sie es geschafft allein in Deutschland
6 173 213 DPs zu repatriieren. Viele der DPs, vorallem die
aus west- und nordeuropäischen Staaten waren freiwillig
und ohne größere Schwierigkeiten in ihre Heimatländer
zurückgekehrt. Schwierigkeiten dagegen gab es mit den
aus der Sowjetunion, den baltischen Staaten und aus Polen
stammenden Heimatlosen Ausländern. Ein Großteil
der russichen und baltischen DPs bekam nach Kriegsende den
Befehl in ihre Heimatländer zurückzukehren. Sie
weigerten sich aber hartnäckig diesem Befehl Folge zu
leisten, weil sie fürchteten, in ihrem Land politische
Diskriminierung zu erfahren. Durch den Beschluss der UN Vollversammlung
vom Februar 1946: "Kein Flüchtling, der in voller
Freiheit gültige Einwände (valid objections) gegen
die Heimkehr geltend macht, soll hierzu gezwungen werden",
erhielten die DPs das Recht, in den Staaten zu bleiben, in
denen sie zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren.
Schon bald gab es jedoch erneut Schwierigkeiten, da die Alliierten
unterschiedlicher Auffassung über den Beschluss der UN
Vollversammlung waren. So führte beispielsweise die UdSSR
trotz des oben genannten Verbotes weiterhin Zwangsrepartiierungen
durch
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