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Die Befreiung
dieser auf 8 - 10 Mio. geschätzten Zwangsarbeiter war
das Ziel der Alliierten. Nachdem die Zwangsarbeiter befreit
waren, musste eine neue Bezeichnung für diese Menschen
gefunden werden. So wurden die ehemaligen Zwangsarbeiter in
Displaced Persons (DP) umbenannt. Für diese DPs galten
besondere Rechte und so wurde eine Definition für die
DPs gesucht. Nach der 1. offiziellen Definition, veröffentlicht
in "Outline Plan for Refuggees and Displaced Persons",
waren DPs "Zivilpersonen, die sich wegen Kriegseinwirkungen
außerhalb der nationalen Grenzen befinden und die:
1) obwohl sie es wollen, nicht in der Lage sind, nach Hause
zurückzukehren oder ein neues Zuhause ohne fremde Hilfe
zu finden;
2) in feindliches oder ehemals feindliches Gebiet zurückgebracht
werden sollen."
Diese theoretische Definition wurde in der Praxis etwas erweitert,
so dass befreite Kriegsgefangene, nach Kriegsbeginn freiwillig
nach Deutschland gekommene Osteuropäer und vor der sowjetischen
Armee Geflüchtete auch als DPs galten. Deutsche Flüchtlinge,
sogenannte Vertriebene, waren keine DPs.
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