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Kurt Albrecht |
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Wie manch anderer deutscher Soldat mag auch er in jenen Tagen von der Aussichtslosigkeit des Kampfes überzeugt gewesen sein. In dieser Erkenntnis versuchte der jugendliche Matrose, sich von seiner Truppe abzusetzen. Das kostete ihn das Leben. Wenige Stunden, nachdem das Feldgericht der 2. Marine Infanterie Division am 28. April in Buschhausen das Urteil über ihn gefällt hatte, erschoss ihn ein Wehrmachtskommando auf dem Schützenhof in Osterholz-Scharmbeck. Der Angeklagte stammte aus einer Arbeiterfamilie und war am 4. Juni 1927 in Rodenbach bei Kaiserslautern geboren worden. Seit August 1944 hatte er als Matrose bei der Marine gedient, wo er zuletzt als Melder im Marine Grenadier Regiment 5 eingesetzt war. Am 23. April hatte er sich bei Rotenburg an der Wümme per Fahrrad von seiner Einheit abgesetzt und sich auf einem Bauernhof Zivilkleidung besorgt. Am folgenden Tag erregte er den Verdacht eines Hauptmanns der Wehrmacht, der ihn von einem Posten festnehmen ließ. Bei einer gründlichen Durchsuchung wurden keinerlei Wehrmachtspapiere bei ihm gefunden. Auf einem Zettel hatte er jedoch Namen von Orten notiert, die auf der Wegstrecke in Richtung Heimat liegen. Bei der Befragung behauptete Albrecht, dass er weder zum Reichsarbeitsdienst noch zur Wehrmacht eingezogen worden sei und dass er für einen Bauern arbeite. Der Hauptmann schenkte seinen Angaben keinen Glauben, zumal er noch einige Wehrmachtskleidungsstücke trug. Kurt Albrecht wurde in Richtung Gefechtsstation abgeführt. Nach einem Fluchtversuch zur Front
wurde er erneut festgenommen. Bei seiner richterlichen Vernehmung in Buschhausen
legte der Angeklagte schließlich ein Geständnis ab. Dort gab er zu, dass er
seine Truppe verlassen habe, um nach Hause zu fahren. Auch treffe seine
ursprüngliche Angabe nicht zu, er sei in britische Kriegsgefangenschaft geraten.
Dass er im Begriff gewesen sei, sich freiwillig bei der Gefechtsstation
zurückzumelden, glaubten ihm die drei Marinerichter nicht.
Sie verurteilten Kurt Albrecht zum Tode wegen „Fahnenflucht im Felde“ und erkannten ihm bürgerlichen Ehrenrechte ab. Als Gründe führte das Gericht u. a. an, dass er „nicht unüberlegt, sondern äußerst raffiniert vorgegangen sei“. Die Strafe sei „auch im Interesse der Aufrechterhaltung der Manneszucht geboten. (...) Die Zahl der Überläufer mehrt sich in gefährlichem Umfange“. Der Verurteilte bat darum, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken, sondern eine andere, mildere Möglichkeit der Bestrafung zu wählen. Seine Bitten blieben jedoch unberücksichtigt. Der Jugendliche wurde am 28. April 1945 um 20.24 Uhr auf dem Schießstand des Schützenplatzes in Osterholz-Scharmbeck hingerichtet. Er wurde zunächst an einen Pfahl gefesselt und schließlich von einem aus zehn Marinesoldaten bestehenden Kommando, das fünf Schritte vor ihm aufgestellt war, erschossen. Seine Leiche wurde vom Richtplatz entfernt und Bürgermeister Urban zur Bestattung übergeben. Kurt Albrecht wurde am 1. Mai ohne kirchliche Zeremonie auf dem Scharmbecker Friedhof begraben. An diesem Tag verbreitete sich die Nachricht von dem Tode Hitlers, und es hieß, dass der Raum zwischen Bremen und Bremerhaven verteidigt werden solle und Osterholz-Scharmbeck in der Hauptkampflinie liege. Nach Schätzungen der Historiker Manfred Messerschmidt und Fritz Wüllner wurden von deutschen Feldgerichten im Zweiten Weltkrieg 35.000 Urteile wegen „Fahnenflucht“ ausgesprochen, darunter 22.750 Todesurteile. Etwa 15.000 Deserteure wurden hingerichtet. In seinem Buch „Mein Kampf“ hatte Adolf Hitler die strafverschärfende Leitlinie bereits vorgegeben: „An der Front kann man sterben, als Deserteur muss man sterben.“ Nachdem die Wehrmachts-Deserteure in den Augen großer Teile der Nachkriegsgesellschaft Jahrzehnte lang weiterhin als zu Recht Verurteilte gegolten hatten, setzte seit Mitte der 1980er Jahre ein Umdenken ein. Bis 1990 bildeten sich in mehr als 30 bundesdeutschen Orten Gruppen, die „Deserteurdenkmäler“ forderten. „Jeder Soldat, der sich – aus welchen Gründen auch immer – im Zweiten Weltkrieg den Streitkräften Hitlers entzog“, so der Historiker Volker Ulrich, „verdient unseren Respekt.“ Sarah Freiberg, Sarah Pols und Tina Tapking. Hinrichtung des 17-jährigen Deserteurs Kurt Albrecht am 28. April 1945 auf dem Schützenplatz. In: Schröder, Ulrich (Red.). Stationen der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Osterholz-Scharmbeck. Begleitheft zu einem historischen Rundgang durch die Kreisstadt. Verein zur Förderung der Berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck (Hg.). Osterholz-Scharmbeck, 3. verb. u. stark erweiterte Aufl., 2004, S. 14. |