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Stellungnahme eines Militärhistorikers
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Manfred Messerschmidt, ein 78-jähriger Militärhistoriker und Volljurist, hat jahrelang Tausende von Todesurteilen erforscht, die Standgerichte in den letzten Wochen des Zweiten Weltkrieges verhängt haben. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, das am 22. März 2005 abgedruckt wurde, nimmt er zu der verbrecherischen Rechtsprechung Stellung. Messerschmidt berichtet, dass sich die Situation am Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mit der vom November 1918 vergleichen lasse, denn 1945 gab es keine Parteien mehr, die gegen den Krieg protestiert hätten. Somit waren die Soldaten auf sich allein gestellt und ohne moralischen Rückhalt dem Regime, der Wehrmacht und deren Verfolgungsapparat ausgesetzt. Die Wehrmachtsführung habe genau gewusst, dass jeder Tag im Krieg immer schlimmer werden würde, so Messerschmidt. Weiterhin habe das Nazi-Regime die Tötung eigener Soldaten immer wieder so dargestellt, als sei sie eine zulässige Maßnahme der Militärjustiz. Auch die Wehrmachtsgefängnisse – besonders das in Torgau - seien reine Konzentrationslager gewesen. Die Mittäterschaft der Wehrmacht an den Verbrechen der NS-Zeit sei lange verschwiegen worden, und lange Zeit habe man die Truppe als „sauber“ darstellen können. Viele Soldaten hätten gar nichts von den Erschießungskommandos und von deren Tötungsauftrag gewusst. Laut Messerschmidt waren sie zu Hunderttausenden damit beschäftigt sich selbst zu retten. Viele liefen dem Kriegsgegner direkt in die Arme um dem Krieg zu entgehen. Denn sie hatten begriffen, dass der Krieg nur noch Tod und Unheil bringen würde. Eine weitere Möglichkeit dem Krieg zu entgehen war die Fahnenflucht. Bis 2002 galt diese Art der Flucht als feige. Messerschmidt beklagt die lange Zeitdauer, die bis zur Rehabilitation der Deserteure verging. Denn auch heute denken noch viele Soldaten, dass ein Deserteur seine Kameraden im Stich gelassen habe. Er gibt zu, dass Fahnenflucht in jeder Armee bestraft wird. 1945 habe jedoch „zum Desertieren sehr viel mehr Mut als zum Bleiben“ gehört.
Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 22.03.2005
Christina Schmidt und Kristin Wellbrock
Manfred Messerschmidt
Manfred Messerschmidt, ein 78-Jähriger Historiker und Volljurist, hat sich jahrelang für die Aufklärung von zum Tode verurteilten Zivilisten im Krieg eingesetzt. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung berichtet er über seine Erlebnisse. Messerschmidt berichtet, dass der Krieg von 1945 kein Vergleich gegen den von 1918 wäre, denn 1945 gab es keine Parteien mehr, die gegen den Krieg protestiert hätten. Somit waren die Soldaten der Wehrmacht und dem Tod ausgesetzt. Die Führung wusste genau, dass jeder Tag im Krieg immer schlimmer werden würde; so Messerschmidt. Weiterhin stellte das Nazi-Regime die Tötung eigener Soldaten immer wieder so da, als wäre es eine zulässige Maßnahme der Militärjustiz. Auch die Straflager für Soldaten waren reine Konzentrationslager. Natürlich verheimlichte die Führung diese Tatsachen und stellte die eigenen Truppen als „sauber“ da. Viele Soldaten wussten jedoch gar nicht von der Vielzahl der Tötungsdelikte, vielleicht wollten sie es auch gar nicht wissen. Nach Messerschmidt Aussagen waren die Soldaten mehr damit beschäftigt sich selbst zu retten. Viele liefen dem Feind direkt in die Arme um dem Krieg zu entgehen. Denn vor allem die Soldaten der Front hatten im Gegensatz zum Nazi-Regime begriffen, dass der Krieg nicht mehr als Tod und Unheil bringen würde. Eine weitere Möglichkeit dem Krieg zu entgehen war die Fahnenflucht. Bis 2002 galt diese Art der Flucht als feige. Messerschmidt ist über die lange Dauer der Rehabilitation der Deserteure sehr enttäuscht. Denn auch heute denken noch viele, dass ein Deserteur seine Kameraden im Stich gelassen hat. Er ist auch der Meinung, dass eine Bestrafung für Fahnenflucht angebracht ist, es jedoch auf die Art und Weise der Strafe ankommt, denn zum desertieren gehört nach Messerschmidt sehr viel mehr Mut als zum Bleiben.
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